Wenn die Katze stribt: Darf man Tiere im Garten bestatten?
Auch wenn die Anzahl professioneller Bestattungsunternehmen für Tiere immer weiter steigt, haben viele Menschen den Wunsch, Ihr Haustier ganz in Ihrer Nähe im eigenen Garten zu begraben. Hierbei kommt immer wieder die Frage auf, ob das denn überhaupt erlaubt sei - und leider finder man nicht unbedingt eindeutige Antworten.
Dabei ist die Bestattgung von Tieren im Tierkörperbeseitungsgesetz klar mitgeregelt. Im Gesetzestext heißt es:
§ 8 Ausnahmen
(3) Die zuständige Behörde kann
2. im Einzelfall aus besonderen Gründen eine anderweitige Beseitigung, insbesondere durch Vergraben, außerhalb von Tierkörperbeseitigungsanstalten zulassen, wenn dabei der Grundsatz des § 3 gewahrt bleibt.
Der § 3 besagt:
(1) Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse sind so zu beseitigen, dass
1. die Gesundheit von Mensch und Tier nicht durch Erreger übertragbarer Krankheiten oder toxische Stoffe gefährdet,
2. Gewässer, Boden und Futtermittel durch Erreger übertragbarer Krankheiten oder toxische Stoffe nicht verunreinigt,
3. schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht herbeigeführt,
4. die öffentliche Sicherheit und Ordnung sonst nicht gefährdet oder gestört werden. Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Städtebaues sind bei Errichtung und Betrieb von Tierkörperbeseitigungsanstalten zu wahren.
(2) Bei der Beseitigung in Tierkörperbeseitigungsanstalten dürfen Erzeugnisse zum Genuss für Menschen nicht gewonnen werden.
Was bedeutet das jetzt im Klartext?
Grundsätzlich muss man einen Antrag beim Verterinäramt stellen, um eine Genehmigung für die Bestattung des Tieres im eigenen Garten zu erhalten. Voraussetzung für die Genehmigung ist, dass das Tier nicht an einer meldepflichtigen Krankheit erkrankt war oder mit toxischen Stoffen belastet ist. Der Garten, in dem das Tier begraben wird, darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen und es muss ein Mindestabstand zu öffentlichen Wegen und Plätzen eingehalten werden.
Eine Ausnahem bildet hier das Bundesland Bremen, wo aufgrund des hohen Grundwasserstandes und der hohen Siedlungsdicht nur Vögel und Kleinnager im Garten begraben werden dürfen (Tierheim Lahr)
Das Bild “Sad-faced cat” wurde von Rahen Z bei Flickr unter Creative Commons Lizenz zur Verfügung gestellt.




